23. August 2009 um 18:50 Uhr
“Jeder zweite Chef spioniert Arbeitnehmer online aus” titelte der Standard gestern in seiner Onlineausgabe. Weiter im Text war dann zu lesen, dass laut einer Studie 44 % der Arbeitgeber abgeschreckt sind, wenn sie im Internet Hinweise auf einen möglichen Alkohol- bzw. Drogenkonsum des potentiellen Arbeitnehmers finden.
Von Spionage kann wahrhaftig keine Rede sein, wenn Arbeitgeber die Namen ihrer Jobanwerber in Suchmaschinen eintippen und die sich ihnen bietenden Ergebnisse betrachten. Denn sämtliche Informationen sind in den meisten Fällen bewusst vom Anwerber selbst ins Internet gestellt worden, im Wissen, dass auch andere Menschen diese Informationen abrufen können. Spionage hingegen wäre, gezielt nach ungreifbaren und im Verborgenen liegenden Daten zu graben. Das Problem sind aber nicht die Chefs, die keine Katze im Sack kaufen wollen, es sind vielmehr die unachtsamen Jobanwerber, welche ihrerseits Inhalte ins Netz stellen, die ihnen dann zum Verhängnis werden.
Auf diversen sozialen Netzwerken werden mit Vorliebe Fotos veröffentlicht, die Menschen bei ihren nächtlichen Trinkexzessen abbilden. Dieserart beeindruckende Momente wollen schließlich für die Nachwelt aufbewahrt bleiben – geradezu perfekt, denn das Internet vergisst nichts. Über Archivdienste können manche Inhalte noch Jahre nach der Löschung auf der betreffenden Webseite abgerufen werden, selbst wenn die jeweilige Webseite nicht mehr existiert. Gerade Jugendliche übersehen diesen Aspekt bisweilen und sind Jahre später beim ersten Bewerbungsgespräch dann verdutzt, dass sie der Arbeitgeber plötzlich mit alten Trinkfotos konfrontiert.
Doch nicht nur Jobanwerber werden einer eingehenden Prüfung unterzogen, auch ständigen Mitarbeitern fühlt die Personalabteilung gelegentlich auf den Zahn. Besonders aber dann, wenn sich der Krankenstand häuft oder man öfters am Montag angeblich mit Fieber das Bett hütet und einfach nicht zur Arbeit erscheinen kann. Durch die Datums- und Zeitangaben bei Fotos auf Online-Plattformen kann der Arbeitgeber herausfinden, an welchem Tag das jeweilige Foto aufgenommen wurde. Wer am Sonntag noch feucht und fröhlich auf Partys das Tanzbein schwingt und am Tag darauf mit 40 Grad Fieber krank feiert, wirkt unglaubwürdig. Der Chef wird zunehmend misstrauisch, bohrt nach und findet bald heraus, was es mit den ständigen Krankmeldungen auf sich hat. Dann jedoch wird man nicht nur die Anstellung verlieren, sondern auch ernste Probleme mit der Krankenkasse bekommen.
um 17:56 Uhr
In der Nacht auf Sonntag kam es in der Nähe von Salzburg zu einer Massenschlägerei bei einer von der Jungen ÖVP initiierten Party. Die Polizei führte bereits zu Beginn der Feier Alkoholtests bei den jugendlichen Besuchern durch, die Werte bis zu 1,5 Promille ergaben. Laut Sicherheitsdirektion Salzburg war ein Großteil der Besucher schwerst alkoholisiert. Die Anzahl der Verletzten steht derzeit noch nicht fest.
Ein Repräsentant der Jungen ÖVP meinte gegenüber dem ORF: “Es ist einfach schwierig, wenn verfeindete Jugendliche kommen. Da ist man als Veranstalter machtlos.” Nun dürfte ja nicht unbekannt sein, dass Alkohol in geeigneter Dosis enthemmt und zu aggressivem Verhalten führt. Wer das Lebenselixier dennoch auf einer Veranstaltung anbietet, muss natürlich mit den möglichen, aber logischen Folgen rechnen. Es mögen verfeindete Gruppen gewesen sind, die da aufeinander einprügelten. Doch wäre die Situation derart eskaliert, wenn nicht ein Großteil der Besucher “schwerst alkoholisiert” gewesen wäre, wie die Polizei mitteilt? Im Nachhinein war der Veranstalter nachvollziehbarerweise “machtlos”, denn knapp 30 schlägernde Jugendliche zu trennen bedarf etwas mehr als zwei Hände. Doch man hätte in weiser Voraussicht den Alkoholausschank stark einschränken oder gar auf ihn verzichten können. So sind dieserart Probleme natürlich hausgemacht.
14. August 2009 um 12:12 Uhr
“Eine Chance, die allerdings nur junge Männer und Frauen erhalten, die einsichtig sind”, so die Bedingung. Einsicht ist aber weitgehend nutzlos, kann sie doch zum Selbstzweck lediglich vorgetäuscht sein. Darüber hinaus muss man sich die Frage stellen, wer sich denn nicht einsichtig zeigt, wenn er dafür eine Haftstrafe abwenden kann. Löbliches Verhalten wäre, sich in Vor-sicht zu üben, in weiser Voraussicht erst gar keinen Alkohol zu konsumieren, wenn man beabsichtigt, sich ans Steuer zu setzten.
Meines Erachtens wird die Einsicht hierin maßlos überbewertet und es ist schon fast als Hohn den Opfern gegenüber zu bezeichnen, wenn der alkoholisierte Unfalllenker lediglich seiner Vortragsarbeit nachkommen muss, um strafffrei davonzukommen. Ob sich jeder Alkolenker als Referent eignet, sei zudem dahingestellt. Nicht zuletzt scheint es auch reichlich doppelmoralisch, wenn jemand, der es vor kurzem noch selbst nicht besser wusste und sich sturzbetrunken ans Steuer setzte, nun andere gerade hiervon abhalten möchte. Man wird ihm seine späte Reue unter Umständen nicht abnehmen.
[...] Alkolenker einfach einzusperren habe sich als wenig wirkungsvoll erwiesen. Viele der Täter wurden bald darauf wieder rückfällig.
liest man auf orf.at. Doch weshalb wurden die Täter bald wieder rückfällig beziehungsweise konnten gar rückfällig werden? Liegt dies nicht mitunter an der geringen Führerscheinentzugsdauer? Wer mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut sein Fahrzeug lenkt und bereits nach 6 Monaten wieder auf seinen Führerschein hoffen darf, kann tatsächlich “bald rückfällig” werden.
9. August 2009 um 14:07 Uhr
Immer wieder kommt die Frage auf, ob man denn von einem Fest oder einer Party mit dem Fahrrad nach Hause fahren darf, wenn man “zu betrunken” ist, um den Wagen noch lenken zu dürfen. Alleine schon um der Taxigebühr wegen ist dies natürlich ein interessant anmutender Gedanke. Doch ist es tatsächlich erlaubt, alkoholisiert in die Pedale zu treten? Wenn nicht, mit welchen Konsequenzen hätte man zu rechnen?
Ein fataler Irrtum
Entgegen der weitläufigen Ansicht, dass man sogar sturzbetrunken noch mit dem Fahrrad unterwegs sein dürfe, muss betont werden, dass dies mit erheblichen Strafen verbunden sein kann. Ganz zu schweigen von der Eigen- und Fremdgefahr, die von einem alkoholisierten Pedalritter ebenso wie von einem betrunkenen Autofahrer ausgeht. Konsequenzen hat man allerdings im Allgemeinen erst ab 0,8 Promille zu erwarten. Laut help.gv.at ist mit folgenden Strafen zu rechnen:
| ab 0,8 Promille |
zwischen 800 und 3.700 Euro |
| ab 1,2 Promille |
zwischen 1.200 und 4.400 Euro |
| ab 1,6 Promille |
zwischen 1.600 und 5.900 Euro |
Außerdem kann der KFZ-Führerschein entzogen werden, wenn mangelnde Verkehrszuverlässigkeit befürchtet wird, weil beispielsweise aufgrund wiederholter Alkofahrten eine Alkoholsucht befürchtet werden muss (siehe dazu: “Rechtsfolgen der Alkoholbeeinträchtigung bei Radfahrern“). Weitere wichtige Bestimmungen aus der StVO und der Fahrradverordnung findet man beim Verein ARGUS.
Wer sein Fahrrad übrigens schiebt, gilt als Fußgänger und kann keiner Routine-Alkoholkontrolle unterzogen werden.
6. August 2009 um 20:57 Uhr
Das Institut für Suchtprävention bietet eine Informationsbroschüre, die sich dem Thema Alkohol am Arbeitsplatz widmet.
Es werden darin Fragen beantwortet wie “Sind Alkohol- bzw. Drogentests am Arbeitsplatz erlaubt?”, “Kann der Arbeitgeber ein Konsumverbot von Alkohol am Arbeitsplatz verhängen?”, “Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber aufgrund des Suchtmittelgesetzes?” oder “Gilt eine Arbeitsunfähigkeit wegen Alkohol/Drogenmissbrauchs als Krankenstand mit Entgeltfortzahlung?”.
Darüber hinaus werden am Ende ausgewählte Beratungs- und Hilfseinrichtungen gelistet, die bei weitergehenden Fragen aushelfen.
4. August 2009 um 13:48 Uhr
Alkohol und Drogen – diese Bezeichnung liest und hört man unentwegt. Sowohl im Volksmund, als auch in polizeilichen Presseaussendungen und sogar auf einschlägigen Webseiten. Doch sie ist irreführend, impliziert sie doch, dass Alkohol gar keine Droge ist.
Wer käme schon auf die abstruse Idee, von Birnen und Obst oder von Limonade und Getränken zu sprechen? Freilich niemand. Warum man den Alkohol jedoch nicht zu den Drogen zählen will, hat einen ganz naheliegenden Grund: In unserer alkoholfreundlichen Gesellschaft ist man immer bestrebt, den Konsum dieser Droge zu verharmlosen. Wie auch ein Süchtiger sich seine Abhängigkeit nicht eingesteht und den Drogenkonsum stets bagatellisiert. Alkohol ist zudem allerorts legal erhältlich und wird deshalb in seiner Gefährlichkeit im Vergleich zu den illegalen Drogen unterschätzt. Zu glauben, dass man die Droge Alkohol legal bekommt, weil sie eine geringere Schädlichkeit als sämtliche illegalen Drogen aufweist, ist jedoch fatal. Im Gegenteil, Alkohol liegt im Drogen-Ranking hinsichtlich seiner Gefährlichkeit im Spitzenfeld, weit vor z. B. Cannabis oder Ecstasy.
Es muss deshalb ins Bewusstsein gerufen werden, dass Alkohol nicht nur eine Droge ist, sondern die Droge, die weltweit (mit Tabak) am meisten konsumiert wird und für die meisten drogenassoziierten Todesopfer verantwortlich ist.
3. August 2009 um 16:35 Uhr
Seit fast fünf Jahren gibt es in Vorarlberg ein Projekt, das Gastronomiebetriebe in Hinblick auf Alkohol in die Zange nimmt. Die Initiative, deren Ziel es ist, langfristig die Preise für alkoholfreie Getränke attraktiver zu gestalten und das alkoholfreie Getränkesortiment in den Gastronomiebetrieben auszubauen, nennt sich “Gastro-OK”.
Zu den Leitsätzen zählt unter anderem die aktive Bewerbung von alkoholfreien Getränken durch die Mitarbeiter, eine strikte Einhaltung des Jugendschutzes und der Gewerbeordnung, keinen Alkohol an offensichtlich Betrunkene auszuschenken und der Verzicht auf Aktionen, die zum exzessiven Alkoholkonsum animieren. Auf einer eigenen Webseite werden Betriebe vorgestellt, die sich freiwillig bereit erklärt haben, die “Gastro-OK”-Leitsätze zu befolgen. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird durch eine regelmäßige Überprüfung sichergestellt.
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